Warum zahle ich in der ersten Rechnung einen günstigeren Grundpreis, als in meinem Tarif vereinbart ist?
Da ihre erste Rechnung aus abrechnungstechnischen Gründen noch keinen ganzen Monat umfasst, wird der erste fällige Grundpreis auch nur für den entsprechenden Zeitraum anteilig berechnet. Ab der zweiten Rechnung wird dann die komplette Gebühr für einen vollen Monat erhoben.








